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Pfullingen

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e-masters GmbH & Co. KG

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Das Grundlagenseminar richtet sich in erster Linie an Einsteiger bzw. Wiedereinsteiger, die in der Praxis mit der VOB/B umgehen müssen und einschlägige Erfahrungen noch nicht ausgeprägt sind. Dieses Seminar soll den Teilnehmern helfen, die wichtigsten Inhalte, die sie für den täglichen Umgang mit der VOB/B benötigen, praxisorientiert vorzustellen. Die wesentlichen Grundlagen werden anhand praktischer Beispiele dargestellt. Damit wird den Teilnehmern zukünftig der Umgang mit der VOB/B in der Praxis wesentlich leichter fallen.

Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.

Themen:

  • Grundlagen des neuen Bauvertragsrechts
  • Überblick über die verschiedenen Teile der VOB und ihr Rechtscharakter
  • Rechtscharakter und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Art und Umfang der Vertragsleistungen, § 1 VOB/B
  • Leistungs-Soll und Widersprüche, §§ 1 Abs.2, 2 Abs. 1 VOB/B
  • Vergütung der Leistungen
  • und mehr …

Termine:

  • 17.11.2022 Mönchengladbach
  • 02.03.2023 Geldern
  • 15.11.2023 Pfullingen

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Düsseldorf

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Neue DEUTSCHE KONGRESS GmbH

Programm

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Dieses Seminar beleuchtet das Insolvenzverfahren aus der Perspektive des Gläubigers mit dem Fokus auf das B2B–Geschäft. Sie erfahren, wie sich Insolvenzrisiken frühzeitig erkennen und nach Möglichkeit vermeiden lassen, was es mit der Insolvenzanfechtung auf sich hat und wie sich dieses Risiko eingrenzen lässt. Besonderes Augenmerk gilt hierbei nicht nur der Reform des Anfechtungsrechts im Jahre 2017, sondern auch den Regelungen des COVID–19–Insolvenzaussetzungsgesetzes COVInsAGund weiteren pandemiebedingten Sonderregelungen in dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen SanInsFoG.

Themen:

  • Ablauf des Insolvenzverfahrens und wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Insolvenzplanverfahren /Schutzschirmverfahren Befugnisse / Haftung der Beteiligten
  • Besonderheiten der Eigenverwaltung Mitwirkungsrechte der Gläubiger
  • Geschäfte mit Unternehmen im vorläufigen Insolvenzverfahren
  • SanInsFoG
  • Insolvenzanfechtung und ihre Vermeidung / Nutzung der Chancen durch die Reform des Anfechtungsrechts/ das COVInsAG
  • Geltendmachung von Sicherungsrechten und Gegenansprüchen

Termine:

  • 26.09.2023 Köln
  • 28.11.2023 Düsseldorf

Erfahren Sie mehr in unserem Interview mit Seminarleiter RA Lutz Paschen und erhalten Sie aktuelle Informationen über das SanInsFoG in einem weiteren Interview mit RA Lutz Paschen.

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e-masters GmbH & Co. KG

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Handwerksbetriebe, die ihre Kunden nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht aufklären, bleiben im Zweifel auf einer Menge Geld sitzen.

Du kennst es sicherlich vom Online-Shopping: Wenn du im Netz etwas bestellst, kannst du die Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung zurückschicken. Der Händler muss dir dann den Kaufpreis erstatten. Doch dieses Widerrufsrecht gilt nicht nur beim Einkaufen im Internet. Unter Umständen können auch deine Kunden von ihrem Auftrag zurücktreten.

Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Handwerkerleistungen gilt immer dann, wenn du Verträge außerhalb deiner Geschäftsräume schließt – also zum Beispiel direkt im Heizungskeller deines Kunden und bei so genannten Fernabsatzverträgen, also Aufträgen, die dir dein Kunde per E-Mail, per Post oder am Telefon erteilt hat.

Kein Widerruf nach Vor-Ort-Termin

Hier gibt es allerdings eine entscheidende Ausnahme: Wenn du den Kunden zunächst persönlich besuchst, um einen Kostenvoranschlag zu erstellen, und das Angebot dann später per E-Mail verschickst, hat dein Kunde kein Widerrufsrecht. Außerdem gilt es nur bei so genannten Verbraucherverträgen, also bei den klassischen Privatkunden. Wenn du hingegen einen Auftrag von einem Unternehmen erhältst, ist der Widerruf nicht so ohne weiteres möglich. Und auch bei kurzfristigen Notdienst-Einsätzen können die Kunden im Nachhinein keinen Rückzieher machen.

Wichtig ist, dass du deine Kunden am besten schriftlich über ihr Widerrufsrecht aufklärst. Das mag zunächst vielleicht wie lästiger Papierkram wirken, doch verzichtest du darauf, verlängert sich die Widerrufsfrist von zunächst zwei Wochen auf ein Jahr und 14 Tage. Im Zweifel droht also auch noch Monate nach dem Auftrag eine böse Überraschung.

Ein Widerruf kostet Zeit und Geld

Ein Widerruf bedeutet für dich zusätzliche Arbeit und finanziellen Schaden. Denn: Falls dein Kunde schon bezahlt hat, musst du ihm sein Geld zurückzahlen. Gelieferte Waren kannst du nur dann wieder mitnehmen, wenn sie nicht fest mit dem Gebäude verbaut sind. Bei verlegten Kabeln oder Rohren zum Beispiel ist ein Rückbau jedoch nur schwer möglich und mit einem enormen Aufwand verbunden. Hinzu kommt: Die Kosten dafür musst du tragen.

Doch das muss nicht sein. Entweder beginnst du erst nach Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten oder du lässt dir von deinem Kunden schriftlich bestätigen, dass du bereits vorher loslegen kannst. Und der beste Weg, sich vor einem Widerruf zu schützen, sind ohnehin eine klare und vertrauensvolle Kommunikation. Denn in der Regel hat auch dein Kunde kein Interesse an dem ganzen Ärger, der mit einem Widerruf verbunden ist.

Versuche daher herauszufinden, warum der Kunde von dem Vertrag zurücktreten möchte. Ist er mit der Qualität deiner Arbeit nicht einverstanden? Gab es Unklarheiten bei der Absprache des Auftrags? Oder war die Konkurrenz einfach günstiger? Im Idealfall lassen sich die Unstimmigkeiten im persönlichen Gespräch klären. So kommt es gar nicht erst zum Widerruf und der Kunde entscheidet sich auch beim nächsten Mal gerne wieder für deinen Betrieb.

Noch mehr Informationen erhalten Sie hier

Referent
RA Jürgen Baumeister ist seit 1998 Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Baurecht. Er hat im Jahr 2004 den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht erworben. Seit 2014 ist er als Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht an der Hochschule Bochum tätig.

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Geldern

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Bei der Abwicklung von Bauvorhaben kommt es vor Ort auf der Baustelle oder bei der Kalkulation, Abrechnung oder bei der Bearbeitung von Mängelansprüchen zu verschiedenen Fragestellungen der VOB/B. Denn die meisten Bauverträge werden auf der Grundlage der VOB/B geschlossen. Dabei müssen Sie die wichtigsten Spielregeln der VOB/B ausgehend vom vereinbarten Vertragsinhalt bis hin zum gestörten Bauablauf kennen.

Themen des Expertenseminars

  • Grundlagen des neuen Bauvertragsrecht
  • Grundlagen der VOB/B
  • AGB-Recht
  • Art und Umfang der Vertragsleistungen, § 1 VOB/B
  • Leistungs-Soll und Widersprüche, §§ 1 Abs.2, 2 Abs. 1 VOB/B
  • Systematik der Vergütungsregelung, § 2 VOB/B
  • Preistypen der VOB: Einheitspreis-Pauschalpreisvertrag-Stundenlohnvertrag
  • Nachträge
  • Behinderung, § 6 VOB/B
  • Abnahme, § 12 VOB/B
  • Mängelhaftung, § 13 VOB/B
  • Abrechnungsprobleme §§ 14, 16 VOB/B
  • Verjährung

Termine

  • 22.02.2024    Geldern
  • 21.11.2024    Maintal

Referent

Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die e-masters Kooperation als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.

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Maintal

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Viele Nachteile bis zum Forderungsverlust können bereits im Vorfeld der Vertragsabwicklung bei guten Kenntnissen und richtiger Anwendung des Bauvertragsrechts, insbesondere des Werksvertrags vermieden werden. Durch die Seminarteilnahme wirst du in die Lage versetzt, Werklohnforderungen auf ihre Werthaltigkeit hin zu überprüfen und eine schnelle und kompetente Durchsetzung zu gewährleisten.

Welche Folgerungen daraus für die alltägliche Vertragsgestaltung und Vertragsabwicklung zu ziehen sind, ist Inhalt des Seminars, das den Teilnehmern auch die Besonderheiten des allgemeinen Bauvertragsrechts des BGB näherbringt.

Ziel des Seminars ist es, konkret verwertbare Hilfestellungen für die Praxis in verständlicher und strukturierter Form zu geben.

Inhalte

  • Grundlagen des neuen Bauvertragsrechts
  • Vertragsabschluss
  • Wer ist mein Vertragspartner?
  • Sicherungsmittel im Vertrag
  • Vorauszahlung
  • Forderungsabtretung
  • Bauhandwerkersicherung
  • Probleme bei der Abnahme
  • Einstellung der Arbeiten / Vertragskündigung
  • Fälligkeit der Werklohnforderung
  • Richtige Reaktion auf Zahlungsverweigerungen
  • Verhalten auf berechtigte / unberechtigte Mängelrügen
  • Wann ist eine Mangelbeseitigung unverhältnismäßig?
  • Aufwendungsersatz für den Auftragnehmer bei unzutreffenden Mangelbehauptungen?
  • Bedeutung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen
  • Strategien bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Auftraggebers
  • Verjährung der Werklohnforderung und der Mängelansprüche
  • Einheitspreis- und Pauschalverträge
  • Was tun bei Beschädigungen noch nicht abgenommener Leistungen?
  • Schnelles Erreichen der Abnahme
  • Der Schriftverkehr am Bau

Termine

  • 07.03.2024     Maintal
  • 13.06.2024     Kempten

Referent

Dr. Jörg Schudnagies trägt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und leitet die Praxisguppe Bauen & Immobilien bei PASCHEN. Seit 2013 ist er für die Kooperationsmitglieder als Referent tätig und steht darüber hinaus auch für die Beantwortung von Baurechtsfragen zur Verfügung.

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Seminar 1 – Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitsvertrages

Das Vorstellungsgespräch des künftigen Mitarbeiters erweckte Hoffnung auf eine gedeihliche Zusammenarbeit und dient als „Momentaufnahme“ einer ersten Einschätzung, dass das Team der Mitarbeiter – auch – auf lange Sicht miteinander harmoniert.

Nun stellt sich die Frage, wie ich als Arbeitgeber, meine Interessen absichern kann, wenn sich das positive „Bauchgefühl“ im Arbeitsalltag nicht bewahrheitet.

Das Seminar zeigt Möglichkeiten der Gestaltung des Arbeitsvertrages auf unter Berücksichtigung der neuen Gesetzgebung zum sog. Nachweisgesetz (NachwG).

Seminar 2 – Die Personalakte

Die Digitalisierung hat erheblichen Einfluss auf die Arbeitswelt, insbesondere in Bezug auf den verwaltungstechnischen Aufwand und dient der Erleichterung der täglichen Aufgaben im Sinne einer modernen Verwaltung. Der Einfluss auf die möglichen Inhalte der Personalakte werden beleuchtet.

Seminar 3 – Die arbeitgeberseitige Kündigung

Die Umsetzung der Entscheidung, das Arbeitsverhältnis zum Mitarbeiter zu beenden, hängt inhaltlich und formell von vielen Bedingungen ab, die es zu berücksichtigen gibt, um wirksam zu kündigen.

Vor Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung gilt es daher, gut vorbereitet zu sein.

Seminartermine

120 Minuten kompaktes und praxisorientiertes Wissen – jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr

Arbeitsrecht kompakt Teil 1               12.04.2024

Arbeitsrecht kompakt Teil 2               19.04.2024

Arbeitsrecht kompakt Teil 3               26.04.2024

Referent

RA Jürgen Baumeister, dessen Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich Litigation, also der gerichtlichen Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche insbesondere auch im Baurecht liegt, ist seit 1998 als Rechtsanwalt tätig und leitet als Fachanwalt für Arbeitsrecht zudem die Praxisgruppe Arbeitsrecht bei PASCHEN.

Einen weiteren wichtigen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet seit einigen Jahren die Vertretung von Gläubigerinteressen im Insolvenzverfahren und hier insbesondere die Abwehr von Anfechtungsansprüchen des Insolvenzverwalters. Seit 2014 ist er als Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht/Insolvenzrecht an der Hochschule Bochum tätig.