Insolvenzanfechtung: BGH bestätigt unsere Einschätzung
Insolvenzverwalter können sich auch weiterhin auf die Vermutungsregelung des § 133 Abs.1 Satz 2 InsO berufen
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)/allgemeines Bauvertragsrecht des BGB in seiner Anwendung – Seminar der e-masters GmbH & Co. KG
Insolvenzverfahren aus Gläubigersicht – Seminar der Deutschen Kongress