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Mehrwertsteuer: Neue EU E-Commerce-Vorschriften

Seit dem 1. Juli 2021 wurde die Gestaltung der Mehrwertsteuer für Online-Verkäufe grenzüberschreitend erneuert – sowohl innerhalb der EU, als auch außerhalb der EU. Die neuen Vorschriften betreffen Online-Verkäufer und -Marktplätze/Plattformen, genauso wie Postbetreiber, Kurierdienste, Zoll- und Steuerbehörden und Verbraucher/innen.

Diese wichtigsten Änderungen gelten seit dem 1. Juli 2021:

  • Ende der Mehrwertsteuerbefreiung bei der Einfuhr: Mit Einführung der neuen Mehrwertsteuerbestimmungen unterliegen alle in die EU eingeführten Waren und Dienstleistungen nun der Mehrwertsteuer.
  • Neue EU-weite Schwellenwerte: Es gilt ein EU-weiter Schwellenwert für den Fernverkauf von 10 000 EUR als Mindestumsatz. Ab diesem Schwellenwert ist die Mehrwertsteuer in dem Mitgliedstaat zu entrichten, in den die Erzeugnisse geliefert werden.
  • Vereinheitlichung der Mehrwertsteuerregistrierung: Das elektronische Portal One Stop Shop (EU-OSS) verhilft als elektronische Schnittstelle in der gesamten EU bei der Umsetzung von bis zu 95 % der Mehrwertsteuerverpflichtungen. Der One Stop Shop ermöglicht so mit einer unkomplizierten vierteljährlichen Erklärung eine Anmeldung und Abführung von Verkäufen in allen Mitgliedstaaten. Nicht-EU-Verkäufer können sich analog im Import One Stop Shop (IOSS) registrieren und den jeweiligen Mehrwertsteuerbetrag erklären, so dass dieser dem Mitgliedstaat zugeführt wird, in dem die Mehrwertsteuer letztendlich zu entrichten ist.

Die neuen Regeln sollen:

  • sicherstellen, dass die Mehrwertsteuer dort gezahlt wird, wo der Verbrauch von Waren und Dienstleistungen stattfindet;
  • eine einheitliche Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Lieferungen und Dienstleistungen schaffen;
  • einen fairen Wettbewerb zwischen europäischen und ausländischen E-Commerce- Händlern sowie zwischen E-Commerce- und traditionellen Geschäften schaffen;
  • Unternehmen ein einfaches und einheitliches System zur Erklärung und Abführung ihrer Mehrwertsteuerverpflichtungen in der EU über die OSS/IOSS anbieten.

Ähnliche Reformen haben sich bereits in Norwegen, Australien und Neuseeland bewährt.

Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr und zu den Richtlinien (EU) 2017/2455 und (EU) 2019/1995 des Rates und zur Durchführungsverordnung (EU) 2019/2026 des Rates finden Sie hier.