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BvCM Bundeskongress 2017: Thema Insolvenzanfechtung ist noch nicht vom Tisch

Seit der Unterschriftenaktion auf dem vorangegangenen Bundeskongress des Bundesverbands Credit Management (BvCM) im vorigen Jahr hat sich hinsichtlich der Reform des Anfechtungsrechts einiges getan. So ist die Gesetzesänderung, für die sich PASCHEN Rechtsanwälte als Interessenvertreter des BvCM seit 2013 stark gemacht hatten, am 5. April 2017 in Kraft getreten. Doch können Gläubiger künftig auf eine gerechtere Handhabung des § 133 InsO des Gesetzgebers hoffen? Der jüngste Bundeskongress am 25. und 26. Oktober 2017 in Kassel wurde zum Anlass genommen, auf diese Frage eine Antwort zu finden.

Zu  den Höhepunkten der zweitägigen Veranstaltung, auf der sich die Mitglieder des Verbands über die neuesten Entwicklungen und Angebote in ihrer Branche informierten, zählte die von BvCM-Hauptstadtrepräsentant RA Lutz Paschen moderierte Podiumsdiskussion zum neuen Anfechtungsrecht aus Sicht der Betroffenen. Zu Wort kamen der Insolvenzverwalter RA Eric Coordes, der Journalist und Produzent Fabian Sabo, der für einen Fernsehbeitrag betroffene Gläubiger interviewt und begleitet hatte, die betroffene Gläubigerin Hannelore Stahl, deren Binnenschifffahrts-Unternehmen sich derzeit vor Gericht gegen einen Rückforderungsanspruch in Höhe von einer Viertelmillion Euro wehrt, sowie Gläubigervertreter RA Jürgen Baumeister.

Alle Podiumsteilnehmer begrüßen die Reform grundsätzlich, wobei RA Coordes, der generell das Mehr an Rechtssicherheit auch für Verwalter gutheißt, auch Kritik übte. So sei noch immer ungeklärt, wie zusätzliche Indizien, die bei Abschluss einer Zahlungsvereinbarung auf finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners hindeuten, zu werten seien. Als Verwalter sei er oft einfach zur Anfechtung verpflichtet, da er andernfalls von Gläubigern in Regress genommen werden könne. Für die selbst betroffene Hannelore Stahl hätten die Regelungen indes noch weitergehen müssen. Dass sie sich zu ihrem Fall öffentlich äußerte, sei dabei keine Selbstverständlichkeit, wie Fabian Sabo berichtete. Bei den Recherchen für seinen TV-Beitrag „Unverschuldet pleite?“ habe er viele betroffene Unternehmer erlebt, die sich einerseits regelrecht geschämt, andererseits aber auch zutiefst ungerecht behandelt gefühlt hätten. Er vermutet eine „erhebliche Dunkelziffer“ an Betrieben, die durch Insolvenzanfechtung selbst nicht mehr handlungsfähig seien.

Zustimmung fand bei den Juristen in der Runde die Feststellung von Jürgen Baumeister,  dass der BGH in seinen ersten Entscheidungen nach dem Inkrafttreten der Reform deutlich gläubigerfreundlichere Tendenzen aufweise. RA Baumeister rechnet mit den ersten Entscheidungen der Instanzgerichte nach neuem Recht Mitte des kommenden Jahres.

Auch RA Michael Schmidt befasste sich in seinem Vortrag mit der Anfechtungsreform und führte aus, was bei Geschäften mit Unternehmen in der Krise vor dem Hintergrund der neuen Regelungen zu beachten ist.

Da der BvCM in diesem Jahr sein 15-jähriges Bestehen feiert, stand auch der Kongress im Zeichen dieses Jubiläums. „Exzellenz im Credit Management“ – so das Motto der Veranstaltung – wurde anhand von Best Practices und zukunftsweisenden Ansätzen zur digitalen Transformation gezeigt.

Der Termin für den nächsten Bundeskongress steht bereits fest. Dieser findet am 17. und 18. Oktober 2018 in München statt.