Das Zeitalter der Information und Kommunikation bringt neben einer rasanten technischen Entwicklung in zunehmender Geschwindigkeit auch ständig neue nationale wie internationale Rahmenbedingungen hervor.

Die auf Informationstechnologie, E-Business und Schutzrechte spezialisierten Anwälte unserer Practice Group Kommunikation & IT verfügen daher neben fundierten Beratungserfahrungen auch über aktuelles Fach- und Branchenwissen, um unsere Mandanten umfassend, präzise und mit Augenmaß zu beraten und die Durchsetzung ihrer Ansprüche sicherzustellen.

Unsere Mitgliedschaft im Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.V. BITKOM sichert uns stets aktuellste Informationen und schafft damit die Grundlage für eine qualitativ hochwertige Beratung in allen Rechtsfragen rund um die IT.


Internetrecht

InternetrechtDer elektronische Handel mit Waren und Dienstleistungen ist in den letzten Jahren weiter angestiegen. Mittels des Fernabsatzgesetzes wurden umfassende Regeln für den Vertrieb aufgestellt.

Anwaltliches Forderungsmanagement im Internethandel bedeutet für uns die umfassende Beratung der Internethändler bei der exakten Gestaltung und Dokumentation des Vertragsschlusses, die Entwicklung und Einbeziehung von Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen sowie die Einhaltung sämtlicher Informations- und Belehrungspflichten, die dem Schutz der Verbraucher dienen, um so schon im Vorfeld die Anzahl überfälliger Forderungen zu minimieren bzw. deren Beitreibung sicherzustellen.

Die Mitglieder unserer Practice Group Kommunikation & IT verfügen über das nötige juristische Wissen und die Expertise in der Gestaltung von Webshops, Informations-Webportalen und ähnlichen webbasierten Serviceangeboten.


Datenschutz

Der elektronische Handel und elektronische Dienstleistungen werden von Unternehmen und Privatpersonen jedoch nur akzeptiert, wenn ihre Daten gegen Missbrauch und unrechtmäßige Kenntnisnahme geschützt sind.

Ein weiteres Anliegen unserer Practice Group ist die Beratung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen, etwa einer eindeutigen Authentifizierung sowie die Grundsätze der Datensparsamkeit. Diese müssen nicht nur bei der Gestaltung von IT-Verfahren und deren Einsatzbedingungen berücksichtigt werden, auch die Hersteller von IT-Systemen müssen die Anforderungen des Datenschutzes von Anfang an berücksichtigen. Schon im Entwicklungsstadium neuer Technologien können Sie daher auf die Unterstützung durch unsere erfahrenen Anwälte zählen.


Gewerbliche Schutzrechte

Im Teilbereich Gewerbliche Schutzrechte berät PASCHEN Mandanten zur Lösung gerichtlicher und außergerichtlicher Fragestellungen und realisiert daraus resultierende Ansprüche in allen mit dem Wettbewerb zusammenhängenden Themen. Der Schutz und die Verteidigung von Logos, Designs, Produktnamen, Internet-Domains, Erfindungen und technischem Know-how sind für Unternehmen im Wettbewerb immer wichtiger geworden.

Anja Beyer
Michael Schmidt