Internationaler Forderungseinzug
Die grenzüberschreitende Verfolgung von Forderungen unterliegt besonderen Bedingungen.
Unbedingte Voraussetzung für eine erfolgreiche Verfolgung von Forderungen im Ausland sind daher vertiefte Kenntnisse des jeweils anwendbaren materiellen Rechts sowie des maßgeblichen Prozess- und Vollstreckungsrechts der unterschiedlichen Rechtsordnungen.
Um die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Forderungseinzugs optimal auszuschöpfen, bedarf es darüber hinaus umfangreicher praktischer Erfahrung. Insbesondere sind die unterschiedlichen Kostenregelungen in den verschiedenen Rechtsordnungen, die zu erwartende Verfahrensdauer sowie die Möglichkeiten in der Zwangsvollstreckung gegeneinander abzuwägen.
Europäischer Vollstreckungstitel
Innerhalb der Europäischen Union hat die Einführung des "Europäischen Vollstreckungstitels" im Jahre 2005 das zeit- und kostenaufwändige Verfahren zur Durchsetzung unbestrittener Geldforderungen in EU-Mitgliedsstaaten stark vereinfacht. Dabei kann ein nationaler Vollstreckungstitel auf Antrag des Gläubigers durch einfache Bestätigung des Gerichts, das ihn erlassen hat, zum Europäischen Vollstreckungstitel erklärt werden. Diese Regelung betrifft insbesondere Versäumnis- und Anerkenntnisurteile, gerichtliche Vollstreckungsbescheide, Prozessvergleiche und ähnliche Titel, bei denen die geltend gemachten Forderungen von dem Schuldner nicht bestritten werden.
Durch diese Neuregelung hat die wirksame Vereinbarung eines inländischen Gerichtsstands bei grenzüberschreitenden Geschäften erheblich an Bedeutung gewonnen. Sie unterliegt gegenüber der Vereinbarung eines Gerichtsstands zwischen inländischen Beteiligten erheblich erweiterten Anforderungen.
Wie ein internationaler Gerichtsstand wirksam vereinbart wird, hinsichtlich welcher Abnehmerländer dies sinnvoll ist, welche sonstigen Besonderheiten bei der Ausgestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beachten sind und vieles mehr gehört zum Tagesgeschäft der Mitglieder unserer Practice Group Internationales Zivil- & Handelsrecht. So unterstützen wir unsere Mandanten bereits im Vorfeld bei der Gestaltung ihrer Exportverträge, Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und Workflows in ihrer Kommunikation mit ihren Kunden.
Internationale Allianz
Zusätzlich verfügt PASCHEN über erprobte Beziehungen zu Korrespondenzkollegen weltweit.
Wir entwickeln diese intensiven, aber nicht exklusiven Kontakte ständig weiter. Dadurch steht Ihnen ein weltweites Netzwerk an Rechtsanwälten und damit der passende Partner zur Beitreibung Ihrer Forderungen im jeweiligen Zielland zur Seite.
Selbstverständlich stehen wir bei PASCHEN auch ausländischen Unternehmungen als qualifizierte Berater hinsichtlich der Besonderheiten des Forderungsmanagements in Deutschland zur Verfügung.





