Auch im Arbeitsrecht sind wir häufig mit der Geltendmachung von Forderungen des Arbeitgebers befasst. Hierzu gehört insbesondere die Realisierung überzahlter Löhne und Gehälter nach der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Die Mitglieder unserer Practice Group Arbeitsrecht verfügen darüber hinaus über umfassende Erfahrung im Individual- und kollektiven Arbeitsrecht sowie über eine langjährige Prozesserfahrung.
Zahlreiche, vor allem größere mittelständische Unternehmen werden sowohl beratend als auch gerichtlich von unseren Spezialisten betreut. Dabei richtet sich unser Fokus auf pragmatische, wirtschaftlich vertretbare Lösungen in allen Phasen des Arbeitslebens von der Stellenausschreibung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Vertragsbeendigung und daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen bzw. -rückforderungen. Das Spektrum unserer gerichtlichen Tätigkeit reicht vom einfachen Kündigungsschutzprozess bis hin zum Beschlussverfahren.




